Rechtsprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtsprechendes Organ der Europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen grundsätzlich für rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH-Urteils bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
Quellen und weiterführende Artikel:
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
http://www.it-business.de/recht/urteile/articles/369972/?cmp=beleg-mail - Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
http://www.ftd.de/it-medien/computer-technik/:entscheidung-des-eu-gh-kluges-urteil-zu-second-hand-software/70058603.html - Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eugh-zu-oracle-vs-usedsoft-gebrauchte-software-darf-verkauft-werden-a-842260.html - Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
http://www.bild.de/digital/computer/softwareunternehmen/download-software-weiterverkauf-24977318.bild.html - WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
http://www.welt.de/newsticker/news2/article107705066/EuGH-Software-Lizenzen-duerfen-weiterverkauft-werden.html - ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
http://www.computerbild.de/artikel/cb-Aktuell-Software-Verkauf-gebrauchter-Softwarelizenzen-ist-zulaessig-7603929.html - crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
http://www.crn.de/software/artikel-95925.html - ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
http://www.channelbiz.de/2012/07/03/europaischer-gerichtshof-entscheidet-fur-usedsoft/ - Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
http://www.onlinepc.ch/index.cfm?page=104029&artikel_id=34323 - golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
http://www.golem.de/news/europaeischer-gerichtshof-gebrauchte-softwarelizenzen-duerfen-weiterverkauft-werden-1207-92929.html - ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
http://www.itreseller.ch/Artikel/70504/EU_erklaert_Verkauf_gebrauchter_Software_fuer_legal.html - n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software – Verkauf ist generell erlaubt
http://www.n-tv.de/technik/Verkauf-ist-generell-erlaubt-article6639046.html
Microsoft Hinweise und Lizenzbedingungen:
Microsoft Datenschutzerklärung:
https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/
Microsoft Nutzungsbedingungen:
https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx
Microsoft Use Terms / Lizenzbedingungen:
https://www.microsoft.com/de-de/useterms
Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert, neu aufgesetzt oder Änderungen an der Hardware vorgenommen werden, besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren.
